HALLO

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allgemeines

Allen Vereinbarungen und Abgaben liegen unsere Bedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt sein. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Schreib- und Rechenfehler sowie sonstige offensichtliche Irrtümer sind für uns nicht verbindlich.

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts, die die Ware ausschließlich in ihrer selbständigen, beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Unsere Verkaufsbedingungen gelten daher auch nur gegenüber solchen Unternehmern oder juristischen Personen.

2. Preise

Alle im Katalog/Preislisten und diesen Bedingungen angegebenen Preise stellen eine unverbindliche Preisempfehlung dar, und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, behalten wir uns vor. Bei Aufträgen unter 150 € (Nettowarenwert) werden Verpackungs- und Versandspesen in Rechnung gestellt. Bei einem Nettowarenwert über 150 € liefern wir versandkostenfrei - ausgenommen Speditionsware, welche nach Aufwand berechnet wird.

Bei Auslandsaufträgen gelten alle zuvor genannten Bedingungen bis deutsche Grenze unverzollt.

Darüber hinausgehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

3. Zahlungsbedingungen, Skonto

Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung mit dem Erhalt der Rechnung innerhalb von 30 Tagen zahlungsfällig bzw. innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto zu zahlen. Der Käufer kommt durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, ohne Mahnung mit Ablauf des in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatums, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden alle unsere Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig. Zur weiteren Lieferung sind wir dann nur noch gegen Vorauskasse verpflichtet. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.

4. Rücknahmen-Umtausch

Rücklieferungen werden nur nach vorheriger Absprache, in Original-Verpackung, mit Rechnungs- oder Lieferscheinkopie, Grund der Beanstandung und frei-Haus Lieferung an uns zurückgenommen.Sollten wir uns in Ausnahmefällen zu einer Waren- oder Auftragsrücknahme bereit erklären, sind wir berechtigt, eine Arbeitspauschale von 25% des Warenwertes mind. 25 € in Rechnung zu stellen. Das Recht des Kunden, Nachweis über einen geringeren Kostenaufwand auf Liefererseite zu führen, wird hierdurch nicht berührt.
Aufträge über Sonderanfertigungen sowie Ware, die extra für den Käufer beschafft wurde, können nach Auftragserteilung nicht mehr annulliert werden. Wertdifferenzen zu Lasten des Lieferers werden nur per Gutschrift ausgeglichen; eine Ausbezahlung ist grundsätzlich nicht möglich.

5. Lieferzeiten, höhere Gewalt

Wir sind bemüht, Ihre Wünsche bezüglich Lieferzeiten zu berücksichtigen. Verbindliche Lieferzeiten bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug und beruht der Verzug auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit oder stellt dieser eine wesentliche Pflichtverletzung dar, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Diese ist jedoch im Falle einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung auf den jeweils vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht; im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; sie gelten auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung in Betracht kommt.
Die Einhaltung unserer Liefererverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den von uns zu vertretenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr zufälligen Untergangs und zufälliger Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser in Annahmeverzug gerät.
Fälle höherer Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtung der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt anstelle unseres Eigentumsvorbehaltes die aus dem Veräußerungsgeschäft resultierende Forderung. Wird durch Verbindung oder Vereinbarung unserer Ware mit anderen Gegenständen eine neue Sache hergestellt, so erwerben wir an dieser Miteigentum in dem Verhältnis des von uns gelieferten Warenwertes zur gesamten neuen Sache. Der Kunde tritt schon jetzt den erstrangigen Teil aus dem Verkaufserlös hinsichtlich der neuen Sache bis zur Höhe unseres Sicherungsanspruches an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, über den Verbleib der gelieferten Ware und den Bestand der im Weg des verlängerten Eigentumsvorbehaltes an uns abgetretenen Forderung sofort schriftlich Mitteilung zu machen. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen, ein Rücktritt vom Vertrag ist damit nicht verbunden; die Warenrücknahme erfolgt nur zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche. Müssen wir zur Sicherung unseres Eigentums von dem Käufer an diesen gelieferten Ware zurücknehmen, aussondern oder sonstwie sicherstellen, so gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommenen Waren Abschläge bis zu 25% vom Rechnungswert vorzunehmen. Darüberhinaus ist der Kunde für jede Art der Wertminderung, die die gelieferte Ware bei ihm erleidet, voll ersatzpflichtig. Der Weiterverkauf, der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, darf nur insoweit erfolgen, als die im oberen ersten Absatz vereinbarte Forderungsabtretung nicht gefährdet ist und Abtretungsverbote nicht entgegenstehen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist als uns gehörend zu kennzeichnen; der Kunde hat uns von jeder Intervention zu Lasten unseres Eigentums unverzüglich zu unterrichten; alle zur Verteidigung unserer Rechte gegenüber Dritten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

7. Versendungsgefahr

Die Beförderung der Ware vom Lieferwerk bzw. ab unserem Lager Münster zum Bestimmungsort des Käufers erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile, sowohl für Auftrag, Lieferung und Zahlung ist Münster.

9. Schlussbestimmungen

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer seine eigenen abweichenden Bedingungen mitgeteilt hat oder diese auf Schriftstücken des Käufers, insbesondere auf Bestellungen abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Bei Lieferungen in das Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

Der Nachdruck unseres Kataloges, die Verwendung von Text- und Bilddaten auch einzelner Teile, ist nur mit schriftlichen Genehmigung gestattet. Jeder Verletzung wird auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen.





Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.


HRB Handel für Haustechnik GmbH


Stand 08/2007
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